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Die Läuse-Meldepflicht in Kindergärten und Schulen

Das ist zu tun, wenn das Kind Läuse hat

Läuse sind nicht nur unangenehme Parasiten, sie verbreiten sich auch rasant. Hat es ein Kind in der Schule, dem Kindergarten oder in der Kinder-Tagesstätte erwischt, so müssen sich die Eltern laut Gesetz an die vorgeschriebene Meldepflicht halten. Doch wo und wem meldet man den Kopflaus-Befall und wie müssen Eltern nun vorgehen? Wir haben die wichtigsten Schritte im folgenden Beitrag festgehalten.

Bus mit Menschen: Meldepflicht bei Kopfläusen

Warum muss man Kopfläuse melden?

Sie lassen sich in Kindergärten und Co. kaum vermeiden: Kopfläuse. Haben sie sich einmal auf einem Kopf angesiedelt, verbreiten sie sich in Windeseile auch bei anderen Kindern. Aus diesem Grund wurde auf Empfehlung des Robert Koch-Instituts, das in Deutschland für Fragen des Infektionsschutzes zuständig ist, die Läuse-Meldepflicht eingeführt. Somit gehört ein Kopflausbefall nach deutschem Recht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Festgehalten ist dies im Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 34 Absatz 5. In Schulen und Kitas ist es besonders wichtig, dass Kopflausbefälle offen kommuniziert werden, um gemeinsam gegen eine Ausbreitung zu agieren und andere Kinder zu schützen. Da besonders kleine Kinder viel miteinander spielen und häufig die Köpfe zusammenstecken, verbreiten sich die Läuse andernfalls sehr schnell. Sollten sich Eltern nicht an das Gesetz halten, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € bestraft werden kann.
 

Wie melde ich Kopfläuse?

Ist das eigene Kind von Kopfläusen befallen, müssen Eltern so schnell wie möglich die Leitung von Schule, Kindertagesstätte, Heim oder Ferienlager informieren. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, um eine mögliche Verbreitung in der Gruppe zu vermeiden. Im nächsten Schritt ist die Betreuungseinrichtung dazu verpflichtet, den Befall beim Gesundheitsamt zu melden. Ist ein Kind aus der Gruppe betroffen, so liegt es in der Verantwortung der Einrichtungsleitung, alle anderen Eltern zu kontaktieren, damit jede Familie ihren Nachwuchs auf mögliche Kopfläuse kontrollieren kann.
 

Wann darf mein Kind wieder in die Schule, KiGa oder KiTa?

Wurde ein Kopflausbefall festgestellt, so darf das Kind die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn die Läuse abgetötet wurden. Wie man Läuse schnell und unkompliziert wieder loswird, können Sie hier nachlesen. Wurden die lästigen Parasiten beseitigt, kann die jeweilige Einrichtung individuell entscheiden, ob sie ein Attest vom Kinderarzt verlangt oder eine schriftliche oder mündliche Bestätigung der Eltern ausreicht. Eine Vorlage für eine schriftliche Bestätigung, dass der Kopflausbefall beim eigenen Kind behandelt wurde, finden Sie hier zum Download.
 

Welche Verantwortung habe ich als Elternteil?

Ist das eigene Kind betroffen, liegt es in der Verantwortung der Eltern, die Behandlung von Kopfläusen schnellstmöglich durchzuführen. So kann der Nachwuchs schnell in die Kita, den Hort oder in die Schule zurückkehren. Sobald die Behandlung mit einem Anti-Läusemittel stattgefunden hat, kann das Kind wieder in die Betreuungseinrichtung gehen. Das Shampoo gegen Kopfläuse von Licener wirkt bereits nach nur einer Anwendung und bekämpft sowohl Läuse als auch ihre Eier (die sogenannten Nissen). Allerdings besteht auch nach einer erfolgreichen Behandlung nach wie vor die Möglichkeit, dass sich Kinder in der Tageseinrichtung direkt wieder mit Kopfläusen anstecken. Um das zu verhindern, können vorbeugend Sprays gegen Kopfläuse eingesetzt werden, solange der „Läusealarm“ akut ist.
 

Läuse-Meldepflicht: Die wichtigsten To-dos auf einen Blick

  • Bei einem Kopflausbefall besteht in Deutschland eine Meldepflicht gegenüber der Betreuungseinrichtung des Kindes (Kitas, Schulen, Kindergärten, Heime etc.).
  • Eltern müssen lediglich die Einrichtungsleitung über den Befall informieren, nicht das Amt.
  • Es liegt in der Pflicht der Betreuungseinrichtung, den Läusebefall beim Gesundheitsamt zu melden.
  • Wurden Läuse oder Nissen beim eigenen Kind festgestellt, muss umgehend eine geeignete Behandlung durchgeführt werden. Ein Anti-Läusemittel wie das Licener Shampoo gegen Kopfläuse eignet sich für die schnelle und unkomplizierte Behandlung.
  • Danach müssen Eltern die Schule oder den Kindergarten über die erfolgreiche Behandlung in Kenntnis setzen.
  • Das Kind darf erst wieder in die Betreuungseinrichtung, wenn der Kopflausbefall behandelt wurde und eine entsprechende Bestätigung vorliegt.
  • Einer (erneuten) Ansteckung kann durch ein Spray vorgebeugt werden, welches wie ein Schutzschild gegen Kopfläuse wirkt.

Fazit

Für den Umgang mit Kopfläusen in Kindergärten und Schulen gibt es klare Regeln, an die sich Eltern halten müssen. Ein Befall ist immer so schnell wie möglich bei der entsprechenden Betreuungseinrichtung zu melden, die das Gesundheitsamt sowie andere Eltern informiert. Wer die Meldepflicht ignoriert, kann im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 EUR rechnen.